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Ladungssicherung

Mangelnde Ladungssicherung ist lebensgefährlich!

Für die Beladung schreibt § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor,

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-ueberladen/

 

 

Bußgeldkatalog Ladungssicherung

Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert 25 €
Ladung nicht verkehrssicher verstaut 35 €