Mangelnde Ladungssicherung ist lebensgefährlich!
Für die Beladung schreibt § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor,
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-ueberladen/
Bußgeldkatalog Ladungssicherung
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert | 25 € |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut | 35 € |